Handy während der Fahrt in der Hand reicht für Strafe
Vorsicht beim Telefonieren mit dem Handy während der Fahrt. Auf frischer Tat ertappt zahlen telefonierende Auto- und Motorradfahrer 40 Euro Strafe und erhalten einen Punkt in Flensburg. Was viele nicht wissen: Als unerlaubter Handynutzer gilt bereits, wer das Gerät lediglich in die Hand nimmt. Vater Staat bittet außerdem auch Radfahrer zur Kasse und bestraft unerlaubten Mobilfunk mit 20 Euro. Trotzdem lässt sich jeder fünfte deutsche Fahrer nicht vom Handyverbot beeindrucken.
Bei wiederholten Verstößen droht sogar eine verkehrspsychologische Beratung, die im Volksmund auch “Idiotentest” genannt wird. Kommt es während der Handynutzung zu einem Unfall, unterstellen viele KFZ-Versicherungen eine grobe Fahrlässigkeit und zahlen nicht. Auch wer als ansonsten Unverschuldeter zum Unfallzeitpunkt telefoniert, kann nur wegen der Handynutzung eine Teilschuld erhalten. Dies gilt in Einzelfällen sogar bei der Nutzung einer Freisprecheinrichtung.
Statistiken haben gezeigt, dass die Unfallwahrscheinlichkeit während eines Telefonats bis zu 15 Mal höher ist. Wer unterwegs nicht auf das Telefonieren verzichten möchte, sollte sich daher eine Freisprecheinrichtung anschaffen und ein Handy mit Sprachsteuerung benutzen. Am allerbesten ist es jedoch, eine Parkmöglichkeit aufzusuchen, den Motor abzustellen und dann zu telefonieren. Wenn der Motor wieder läuft heißt es aber: Hände weg vom Handy.
Beispiele für Gerichtsurteile finden Sie auf teltarif.de:
Handy am Steuer: Schon anfassen kann bestraft werden
Ein Gastbeitrag von teltarif.de, dem größten deutschsprachigen Telekommunikations-Magazin.
Tags: Handy, Strafzettel
März 17th, 2010 at 22:35
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