Neues Kennzeichen gefällig?

Früher war es so, dass Sie nur dann ein neues Kennzeichen erhalten haben, wenn Sie ein neues Auto gekauft haben oder außerhalb des Zulassungsbezirkes umgezogen sind. Ebenfalls erhielten Sie ein neues Kennzeichen, falls Ihre “alten” gestohlen oder verloren gingen.

Mittlerweile können Sie Ihr Autokennzeichen auch dann ändern lassen, wenn Sie mit Ihrem Auto nicht umziehen. Wie das funktioniert? Dies ist ganz einfach.

Ein neues Kennzeichen beantragen

Wenn Sie ein neues Kennzeichen haben wollen, dann müssen Sie nichts anderes tun, als mit Ihren Fahrzeugpapieren zur Zulassungsstelle zu gehen und ein neues Kennzeichen zu beantragen. Die Möglichkeit nennt sich Umkennzeichnung. Hierzu müssen Sie, wie bei einer neuen Anmeldung auch, alle Fahrzeugpapiere mitnehmen:

Abgesehen vom Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein (bzw. von der Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II) benötigen Sie noch die TÜV- und AU-Bescheinigung. Selbstverständlich müssen Sie auch Ihre alten Kennzeichen abschrauben und diese bei der Zulassungsstelle vorlegen. Nun können Sie ein neues Kennzeichen beantragen, das aber nicht unbedingt günstig ist. Abgesehen von den Bearbeitungsgebühren müssen Sie ja auch noch die Schilder bezahlen.

Warum Sie ein neues Kennzeichen beantragen können

Früher war es so, dass ein Kennzeichen ein Leben lang einem Auto zugewiesen wurde. Aus diesem Grund war ein Kennzeichenwechsel nur dann möglich, wenn das Auto von einem Zulassungsbezirk in den anderen Bezirk umgezogen ist. Selbst wenn das Auto innerhalb eines Zulassungsbezirkes verkauft wurde, konnte deswegen noch lange kein neues Kennzeichen beantragt werden. Nachdem nun die Kennzeichen nicht mehr den Autos zugewiesen werden, ist es nun auch möglich, dass Sie ohne Umzug ein neues Kennzeichen beantragen können.

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