Viele Videoaufnahmen und Bußgelder ungültig!

Eigentlich finde ich es gut, wenn besonders bezüglich der Abstandsdelikte auf Autobahnen etwas mehr überwacht wird. Denn zu viele verrückte Drängler gefährden andere und sich durch rücksichtsloses Verhalten und übertrieben dichtes Auffahren. Doch auch relativ drakonische Strafen und erhöhte Überwachung verhindern solches Verhalten nicht. Deswegen gehen den Beamten auch immer noch ungebrochen viele Verkehrssünder ins Netz – Besser gesagt auf die Speicherkarte. Von was?

Mittlerweile nicht mehr auf die Negative der Blitzerkästen, sondern meist von hochmodernen und sehr genauen Videokameras die das gesamte Verkehrsgeschehen filmen und so hoch auflösend und genau sind, dass man nachträglich einzelne Gesichter, Kennzeichen etc heranzoomen kann. Solche Geräte sind an insgesamt ca. 70 Brücken in Deutschland fest installiert, viele Geräte werden auch mobil verwendet.

Dabei gibt es nur ein Problem – Diese Art der Verkehrsbeobachtung und Aufzeichnung widerspricht dem Grundgesetz. Ein Verkehrssünder aus Mecklenburg-Vorpommern zog deswegen bis vor das Bundesverfassungsgericht, der höchsten Instanz wenn es um verfassungsrechtliche Angelegenheiten wie scheinbar dieser, geht. Das Streitthema war, dass bei diesen Aufnahmen alle Verkehrsteilnehmer aufgezeichnet werden, alle Kennzeichen und Autos. Alle Mitfahrer, etc und so weiter. Bei Blitzerkästen werden die Mitfahrer sogar geschwärzt, nur der Fahrer ist abgebildet. So kann sich ein Verkehrsteilnehmer der Aufzeichnung durch sein Verhalten auch nicht entziehen, er muss auf der Autobahn ja unter der Brücke durch.
Genau das verstößt aber gegen die informationelle Selbstbestimmung, die im Grundgesetz verankert ist. Wer also in einen noch nicht rechtsgültig abgeschlossenen Fall verwickelt ist (oder in Zukunft wird), der mit dem Beweis einer solchen Kamera geführt wird, kann sich auf dieses Urteil berufen. Für mehr Hintergrundinfos gibt es einen interessanten Artikel bei der Auto-Motor-Sport, mehr erfahrt ihr bei eurem Anwalt ;)

Gegen Drängler, aber für den Datenschutz,
Euer K

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One Response to “Viele Videoaufnahmen und Bußgelder ungültig!”

  1. Das Jahr 2010 für Autofahrer | Auto Tipps Says:

    [...] – Viele Videoaufnahmen ungültig für Bußgelder! [...]

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